Schulkonferenz

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan jeder Schule. Hier wirken alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammen. So kann die Schulkonferenz z. B. in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule beraten, bei Konflikten innerhalb der Schule vermitteln und Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und die Schulaufsichtsbehörde richten.
Die Schulkonferenz kann im Rahmen der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften über einen festgelegten Katalog von u.a. folgenden Angelegenheiten entscheiden:

    • Schulprogramm
    • Festlegung der beweglichen Ferientage
    • Einrichtung außerunterrichtlicher Betreuungsangebote
    • Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts
    • Organisation der Schuleingangsphase
    • Einführung von neuen Lernmitteln

Die genauen Aufgaben sind in § 65 des Schulgesetzes NRW abschließend aufgezählt.
Mitglieder der Schulkonferenz sind neben dem Schulleiter die in der Schulpflegschaft gewählten Eltern und die in der Lehrerkonferenz gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer im Verhältnis 1:1.

Darum sind in unserer Schulkonferenz sechs gewählte Mitglieder der Schulpflegschaft und sechs des Lehrerkoölegiums.

Die Schulleiterin führt den Vorsitz in der Schulkonferenz, die Konrektorin kann beratend an der Schulkonferenz teilnehmen. Sie haben kein Stimmrecht, jedoch gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Schulleiters den Ausschlag.

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