Ferienbetreuung in der OGS

Ferienbetreuung in der OGS

Regelung für die Schulferien:

Eine Betreuung findet immer in der zweiten Hälfte aller Schulferien statt, zusätzlich an den angrenzenden beweglichen Ferientagen, ausgenommen sind die Weihnachtsferien in denen keine Betreuung angeboten wird.
Alle Ferientermine für das laufende Schuljahr sind hier aufgeführt.
Wenn die Notwendigkeit besteht, ist so für die Eltern gewährleistet, dass ihr Kind von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr durchgehend betreut wird. Durch die Betreuung in der zweiten Ferienhälfte bekommen die Schulneulinge in den Sommerferien schon vor Schulbeginn die Möglichkeit, in die Ferienbetreuung zu kommen und diese kennen zu lernen.

 

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