Klassenpflegschaft
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse sowie mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
Diese Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter, dabei haben die Eltern für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Die Vorsitzenden aller Klassenpflegschaften werden Mitglieder der Schulpflegschaft.