Informationen zu Krankmeldungen und Beurlaubungen

Ihr Kind ist krank?

Bitte geben Sie einem Geschwisterkind oder Nachbarskind eine Entschuldigung mit, aus der hervorgeht, wie lange Ihr Kind voraussichtlich krankheitsbedingt fehlen wird. Sie können auch bis 8.15 Uhr eine E-Mail schreiben an:  sekretariat@grundschule-reichswalde.de.

 

Ihr Kind geht in die Betreuung?

Wenn Ihr Kind in der 8-1-Betreuung oder OGS angemeldet ist, so melden Sie es auch dort  bitte im Laufe des Vormittags ab,  indem Sie dort auf den Anrufbeantworter sprechen: 02821 3980660 oder eine Mail an die OGS schreiben: ogs@grundschule-reichswalde.de.

 

Hausaufgaben?

Wenn Ihr Kind fit genug ist, sollte es die Hausaufgaben bearbeiten. Diese kann ein Geschwisterkind, Nachbarskind oder Freund mitbringen. Bitte sprechen Sie das selber mit den entsprechenden Kindern ab, damit diese wissen, dass sie die Hausaufgaben mitnehmen sollen. In der Regel sind die Inhalte der Hauptfächer ab dem 2. Schuljahr auf der Schulhomepage einsehbar (Lernmaterialien).

 

Was ist, wenn mein Kind länger krank ist?

Sollte Ihr Kind länger als zwei Tage absehbar fehlen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Klassenlehrerin auf (E-Mail-Adressen aller Lehrer finden Sie auf unserer Homepage), um gemeinsam zu überlegen, wie der Lernstoff nicht verpasst wird bzw. nachgeholt werden kann.

 

Brauche ich ein Attest vom Arzt?

Nein! Nur in begründeten Einzelfällen fordern wir ein Attest ein. Es genügt, wenn Sie Ihr Kind für die Fehltage entschuldigen.

 

Arzttermin am Vormittag?

Sollte Ihr Kind einen dringenden Termin beim Arzt oder Therapeuten ausnahmsweise am Vormittag haben, so müssen Sie dafür VORHER beim Klassenlehrer um Beurlaubung bitten. Regelmäßige Termine können nur in begründeten Einzelfällen genehmigt werden.

 

Wie kann mein Kind beurlaubt werden?

Sie können um Beurlaubung bitten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (dazu zählen auch Kur-Aufenthalte). Eine Bitte um Beurlaubung sollte frühzeitig 14-Tage vorher und schriftlich bei der Klassenlehrerin gestellt werden.

 

Beurlaubungen vor und nach den Ferien?

Direkt vor und nach den Ferien sind keine Beurlaubungen möglich. Bei Krankheit bitten wir um eine ärztliche Bescheinigung.

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