Krankmeldungen und Beurlaubungen

Bitte melden Sie Ihr Kind bis 7.45 Uhr krank, damit wir es nicht vermissen und bei Ihnen nachfragen müssen. Ärztliche Atteste sind in der Regel nicht nötig – nur direkt vor und nach den Ferien.

Sollten Sie für Ihr Kind einen Arzttermin während der Unterrichtszeit wahrnehmen  müssen, informieren Sie die KlassenlehrerIn so früh wie möglich darüber.

Beurlaubungen aus wichtigem Grund (s.u.) für einen Tag können Sie 14 Tage vorher bei der KlassenlehrerIn beantragen. Längere Beurlaubungen sowie Beurlaubungen vor den Ferien müssen von der Schulleitung geprüft werden.

runderlass_-_teilnahme_am_unterricht_und_an_sonstigen_schulveranstaltungen

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Ihren Besuch stimmen Sie diesem zu!